ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BILDWERK SH GMBH FÜR DIE ERSTELLUNG, DEN BEZUG UND DIE VERWENDUNG VON BILDERN, GRAFIKEN, WERBEMATERIALIEN UND VIDEOS SOWIE DIE ERSTELLUNG VON WEBSEITEN

A) ALLGEMEINES

1. Bildwerk SH GmbH, Hauptstrasse 13c, 8232 Merishausen erstellt Fotografien, Grafiken und Werbematerialien. Bildwerk SH bietet zudem die Dienstleitung der Bildbearbeitung und Retusche.

Sämtliche Dienstleistungen, die Bildwerk SH für ihre Kunden erbringt, unterstehen ausschliesslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden, die auf Bestellscheinen, Lieferscheinen o.ä. vermerkt sind, kommen in keinem Fall zur Anwendung.

2. Abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Bildwerk SH.

B) VERTRAGSABSCHLUSS UND -INHALT

1. Mit dem Abspeichern (Download) von Bildern, Infografiken oder Videos, der Entgegennahme und Verarbeitung einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via E-Mail, sowie einer Auftragserteilung zur Fotografie entsteht ein Vertrag zwischen Bildwerk SH und dem Besteller bzw. Kunde nach Massgabe dieser AGB.

Mit dem Bezug, bzw. der Zustellung von Bildern, Grafiken an den Kunden entsteht sodann nach Massgabe dieser AGB ein Vertrag auf Benutzung der Bilder von Bildwerk SH. Unter Vorbehalt anders lautender Bestimmungen in separaten Vereinbarungen wird der Vertrag zwischen Bildwerk SH und ihrem Kunden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bildwerk SH und der Kunde haben das Recht, diesen Vertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist per Ende eines jeden Kalenderjahres zu kündigen.

2. Bilder, Grafiken und Videos dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck der Bilder, Infografiken und Videos richten sich nach der in der Anfrage bzw. der Offerte und/oder dem Auftrag erteilten, vom Kunden gemachten Angaben. Bei einem Widerspruch mit den Angaben in der Anfrage, Offerte oder dem Download sind die jeweils gültigen Regelungen in den Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) verbindlich. Für die Nutzung im Ausland kommen die Bestimmungen BVPA zum Tragen. Jegliche andere oder weitere vom Kunden nicht angezeigte Verwendung, insbesondere auch die Eingabe sowie Nutzung und Verbreitung in elektronischen Datennetzen etc., ist nur mit ausdrücklicher und vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Bildwerk SH gestattet.

3. Mit Ausnahme der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Bild-, Infografik- und Video-Verwendungsrechte bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrechte, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) an der Website und an deren Inhalt (namentlich Bilder, Infografiken und Videos) bei Bildwerk SH bzw. beim jeweiligen Urheber. In diesem Fall ist die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bild-, Infografik- und Videomaterial verboten. Für jede vertragswidrige Nutzung von Bildern, Infografiken und Videos haftet der Kunde uneingeschränkt.

C) BILDRETUSCHE – BILDBEARBEITUNG

1. Bei Bildretuschen durch Bildwerk SH, welche diese im Auftrag des Kunden ausführt, richtet sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand zu branchenüblichen Stundenansätzen und nicht nach der Anzahl zur Verfügung gestellter Bilder, Infografiken bzw. Videos (Footage). Wenn mit dem Kunden nicht anders vereinbart, gelten für die Bildbearbeitung die Stundensätze des SAB.

2. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erwirbt der Kunde weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Eine Verrechnung der Bearbeitungsgebühr mit dem Verwendungshonorar ist nicht zulässig.

D) KONDITIONEN BEI ZUGRIFF AUF DIE DIGITALES BILDMATERIAL

1. Der Bezug von digitalen Bildern, Grafiken und Videos ist nur nach vorheriger Einholung der Zustimmung durch Bildwerk SH zulässig. Als Bilder, Infografiken bzw. Videos im vorstehenden Sinne gelten alle von Bildwerk SH auf ihrer digitalen Datenbank zur Verfügung gestellten Bilder, bildhafte und graphische Darstellungen, Illustrationen und Videos. Als Bezug von Bildern, Infografiken oder Videos gilt insbesondere jeder Download oder jedes „Drag and Drop“, auch von firmenfremden Webseiten.

2. Der Bezug von Bildern, Infografiken bzw. Videos beinhaltet keine Einwilligung zur Nutzung der vom Kunden bezogenen Bilder, Infografiken bzw. Videos. Jede irgendwie geartete Nutzung eines Bildes, einer Infografik bzw. eines Videos (insbesondere Veröffentlichung und Bearbeitung) bedarf der ausdrücklichen und vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Bildwerk SH. Ausnahme sind Bilder, welche im Rahmen eines Fotoauftrages vom Kunden übernommen wurden.

E) KONDITIONEN BEI VERWENDUNG VON BILDERN, INFOGRAFIKEN UND VIDEOS

1. Jegliche Nutzung bzw. Verwendung der Bilder, Infografiken bzw. Videos ist honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung eines Bildes, einer Infografik bzw. eines Videos als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Skizzen, Fotografien, sowie für Layout- und Präsentationszwecke.

2. Kostenvoranschläge für Verwendungshonorare sind in jedem Fall unverbindliche Richtpreise. Die Berechnung eines definitiven Honorars erfolgt erst mit einem Belegexemplar.

3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, richtet sich die Berechnung des Verwendungshonorars nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB). Diese Preisempfehlungen können bei der SAB angefordert werden.

4. Das Verwendungshonorar richtet sich nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Platzierung der Abbildung bzw. Videos, der Auflage und Streuung des Mediums, sowie der Art des Mediums (Print, Internet).

5. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen sowie für sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Aufnahmen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum jeweiligen Grundhonorar verrechnet.

6. Unter Vorbehalt einer anders lautenden Abmachung umfassen die in Rechnung gestellten Honorare nur die einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zweckes. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet und Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf der Zustimmung von Bildwerk SH. Ist nichts anderes vereinbart worden, richten sich auch diese Honorare nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB).

F) KONDITIONEN FÜR AUFTRAGSFOTOGRAFIE

1. Die Preise für die Auftragsfotografie richten sich, soweit mit dem Kunden nicht anders und schriftlich vereinbart, nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB).

2. Kosten für Anreise, Unterkunft sowie etwaige Studiomieten, werden, wenn mit dem Kunden nicht anders und schriftlich vereinbart, vom Kunden übernommen.

3. Die Erteilung eines Fotoauftrags ist auch mündlich möglich.

4. Wird ein Auftrag zurückgezogen ist eine Ausfallentschädigung an Bildwerk SH zu entrichten. Diese staffelt sich wie folgt:

Bis 2 Wochen vor dem Termin, 20% des Auftrag-Volumens

Bis 1 Woche vor dem Termin 30% des Auftrags-Volumens

Bis 4 Tage vor dem Termin 45 % des Auftrags-Volumens

Bis 2 Tage vor dem Termin 70 % des Auftrag-Volumens

Später vollzogene Auftragskündigungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

G) KONDITIONEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG

1.Für die Erstellung und Pflege von Webseiten gelten die jeweils in Absprache getroffenen und schriftlich festgehaltenen Angaben.

2. Der Kunde muss sicherstellen, dass durch den Kunden zur Verfügung gestelltes Bildmaterial und Grafiken in der Nutzung keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Haftung, für durch den Kunden zu Verfügung gestelltes Bildmaterial, liegt allein beim Kunden.

H) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ÄNDERUNG DER PREISKONDITIONEN

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert zehn (10) Tagen nach deren Zustellung rein netto ohne Abzug für Skonto zur Zahlung fällig.

2. Alle Preisangaben sind exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).

3. Sind Rechnungen trotz entsprechender Mahnung ausstehend, ist Bildwerk SH ohne Vorankündigung berechtigt, die Betreibung einzuleiten.

4. Bildwerk SH ist berechtigt, ihre ausserordentlichen Bemühungen, z.B. für die Erstellung von Rechnungen für nicht oder unvollständig ausgefüllten Verwendungsmeldungen, nachträglich zu korrigierende Rechnungsadresse etc. zusätzliche Verwaltungsgebühren, welche sich nach Aufwand berechnen, in Rechnung zu stellen.

I) RECHTE AN DEN BILDERN, INFOGRAFIKEN BZW. VIDEOS / HAFTUNG

1. Bildwerk SH weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Bildwerk SH den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder, Infografiken bzw. Videos einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bilder, Infografiken bzw. Videos, bei denen vom Inhalt her weiteren Urheberrechten und/oder Persönlichkeitsrechte zu beachten sind (z.B. Abbildungen von Personen, Kunstwerken, etc.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selbst einzuholen, wobei ihn Bildwerk SH im Rahmen eines separaten schriftlichen Auftrags und gegen entsprechende Vergütung des Aufwandes unterstützen kann.

2. Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Bildes, Infografik bzw. Videos. Bildwerk SH lehnt jede Haftung – insbesondere bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder der Rechte Dritter – ab. Der Kunde verpflichtet sich, Ansprüche durch Dritte unverzüglich an Bildwerk SH zu melden.

3. Weder die Archivierung noch die elektronische Speicherung von Bildern, Infografiken bzw. Videos, welche über die Erstverwendung hinausgehen, ist gestattet.

4. Eine Duplizierung von analog oder digital geliefertem Bildmaterial, Infografiken bzw. Videos ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Bildwerk SH erlaubt. Durch den Kunden produzierte Duplikate sind Bildwerk SH nach Verwendung auszuhändigen und gehen unentgeltlich in das Eigentum von Bildwerk SH oder des Urhebers über.

5. Die Bearbeitung von Bildern, Infografiken bzw. Videos ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung von Bildern, Infografiken bzw. Videos durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung, inhaltliche Veränderung (namentlich bei Infografiken) o.ä. nur mit ausdrücklicher und vorgängiger schriftlicher Genehmigung von Bildwerk SH erlaubt.

6. Bilder, Infografiken bzw. Videos, die in Druckvorlagen (z.B. Lithos) oder Internetseiten (Online) integriert und nach der erstmaligen Verwendung vom Kunden archiviert werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und gegen ein entsprechendes, zusätzliches Verwendungshonorar nochmals veröffentlicht werden.

J) URHEBERVERMERK / BELEGSEXEMPLAR

1. Bei einer Veröffentlichung sind alle Bilder mit dem Urheberhinweis „Foto: Bildwerk SH GmbH zu kennzeichnen. Dies gilt auch für Infografiken. Bei fehlendem Urheberhinweis ist Bildwerk SH berechtigt, einen Zuschlag von 100% auf dem ordentlichen Verwendungshonorar in Rechnung zu stellen. Bei Videos muss mindestens der Vermerk „produced by Bildwerk SH“ zu Beginn oder am Schluss eingeblendet werden.

2. Von jeder Veröffentlichung, erhält Bildwerk SH vom Kunden unaufgefordert ein Belegexemplar (Print, PDF, Link) mit Angaben zur Auflage und zur Streuung. Unterbleibt dies, ist Bildwerk SH berechtigt, ihre Bemühungen für die Einholung der fehlenden Informationen nach Aufwand separat in Rechnung zu stellen.

K) SONSTIGES / GERICHTSSTAND

1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schaffhausen.

2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt schweizerisches Recht.

3. Die jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung zwischen Bildwerk SH und dem Kunden. Bildwerk SH behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit anzupassen.

4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bildwerk SH für Bezug und Verwendung von Bildern, Infografiken und Videos ersetzt alle bisher von Bildwerk SH verwendeten Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

AGB gültig ab 1.09.2016

Bildwerk SH GmbH

Hauptstrasse 13c

8232 – Merishausen